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  • Falls du einen Link geklickt hast, ist der vielleicht schon etwas älter und funktioniert nicht mehr.

  • Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause bleiben?

    In Bayern gibt es dazu keine zeitlichen Vorgaben allerdings ist §19 Bestattungs- und Beförderungsfrist zu beachten

  • Woher bekommen wir die Sterbeurkunden?

    Die Sterbeurkunden stellt das Standesamt am Sterbeort aus. Wir kümmern uns um die Beantragung und Abholung der Urkunden für Sie. Normalerweise erhalten Sie die Sterbeurkunden innerhalb einer Woche von uns. Je nach Sterbeort kann es aber auch länger dauern.

  • Wozu brauche ich eine Sterbeurkunde?

    Sterbeurkunden dienen als amtliche Urkunde dazu, das Ableben einer Person nachzuweisen. Alle Abmeldungen, sei es beim Telefonanbieter, Versicherungen, Banken, Vermieter usw. benötigen ein Exemplar. Oft genügt hier eine einfache Kopie.

  • Welche Bekleidung ist bei einer Kremierung erlaubt?

    Private Kleidung ist erlaubt. Sie sollte jedoch möglichst aus Baumwolle bestehen. Kleidung mit hohem Anteil an Synthetik darf leider nicht mit verbrannt werden. Alternativ gibt es sog. Sterbehemden oder Talare, die für eine Kremierung geeignet sind.

  • Kann man sich den Friedhof frei aussuchen?

    Grundsätzlich gilt in Deutschland freie Friedhofswahl. Einige Friedhöfe haben die Grabauswahl für ortsfremde Personen allerdings beschränkt.

  • Was passiert wenn sich niemand um die Bestatung kümmert?

    Wenn niemand die Bestattung eines Verstorbenen beauftragt, muss die Stadtverwaltung die Bestattung anordnen. Sofern bestattungspflichtige Angehörige bekannt sind, wird die Beerdigung diesen in Rechnung gestellt.

  • Wer muss die Beerdigung bezahlen?
    Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 1968 BGB ist geregelt, dass die Kosten einer angemessenen Bestattung aus dem Vermögen des Verstorbenen zu bezahlen sind. Ganz einfach gesagt:
    Die Erben müssen die Bestattungskosten bezahlen. Sind die Bestattungspflichtigen nicht gleich die Erben, haben die Erben die Kosten zu tragen und die Bestattungspflichtigen organisieren die Beerdigung.
  • Sozialhilfe bei Bestattungskosten?
    Der Sozialhilfeträger hat die erforderlichen Kosten einer Bestattung zu übernehmen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, diese Kosten zu tragen. Zur Tragung der Bestattungskosten sind nacheinander verpflichtet:
    • der vertraglich Verpflichtete
    • der Erbe
    • beim Tode der Mutter eines Kindes, dessen Eltern nicht verheiratet sind, infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung der Vater
    • der Unterhaltspflichtige
    Als Kosten der Bestattung ist der Aufwand für eine würdige, den örtlichen Verhältnissen entsprechende, einfache Bestattung einschließlich aller öffentlich-rechtlicher Gebühren zu übernehmen. Für die Übernahme der Bestattungskosten ist der örtliche Sozialhilfe- träger zuständig, der bis zum Tod des Hilfeempfängers Sozialhilfe gewährte, in den anderen Fällen der Träger, in dessen Bereich der Sterbeort liegt. Heißt also, es ist dennoch eine würdevolle Bestattung möglich. Bitte teilen Sie uns aber direkt mit, dass Sie Hilfe beim Amt beantragen werden, dann werden wir gemeinsam einen Weg finden, die Bestattung dennoch würdevoll und individuell zu gestalten.
  • Weltliche Trauerfeier - Trauerredner?
    Die Gründe für eine weltliche Trauerfeier, anstelle einer religiösen Beisetzung, können sehr vielfältig sein. Aber genau dafür sind freie Trauerredner da. Wir bieten eine Alternative zur konfessionellen Bestattung. Die Einzigartigkeit eines Menschen in seiner Trauerfeier – seinem Abschied – widerspiegeln. Was für uns spricht Wir nehmen uns Zeit für ein persön- liches Gespräch, gerne bei Ihnen Zuhause in Ihrer vertrauten Um- gebung. Zeit für Sie. Zeit, sich zu erinnern. Zeit, in der Sie erzählen dürfen. Wir erarbeiten gemeinsam viele Informationen, welche wir in die Trauerrede einbauen. Hierbei entscheiden Sie alleine, wie persönlich die Rede werden soll. Außerdem besprechen wir die musikalische Begleitung der Trauerfeier. Ein solches Gespräch kann auf eine Stunde geschehen, oder auch drei Stunden in Anspruch nehmen. Das entscheiden Sie! Die Rede muss nicht nur Informationen erhalten, sie kann, bzw. sie soll, wenn Sie es möchten, kleine Anekdoten enthalten, welche zum schmunzeln anregen. Wir gestalten den Ablauf der Trauerfeier und die Trauerrede ganz nach Ihren Wünschen und stimmen alles direkt mit dem Bestatter ab. Sie brauchen sich hierbei um nichts mehr kümmern. Nach der Trauerfeier erhalten Sie als Angehörige die Rede in gedruckter, gebundener Form.
  • Wo stelle ich den Antrag auf Witwenrente?

    Der Antrag auf Witwenrente wird üblicherweise auf dem Rathaus gestellt. Größere Städte haben dafür meist eine spezielle Abteilung.

  • Kann ich meinen Bestatter frei wählen?
    Entgegen einer weit verbreiteten Annahme gibt es im Bestattungsgewerbe keinen „Vertragsbestatter“ oder „Hausbestatter“! Auch wenn die Grabarbeiten in Friedhöfen an eine bestimmte Firma übertragen worden sind, haben Sie die freie Bestatterwahl und können den Bestatter Ihres Vertrauens unabhängig von der beauftragten Firma für Grabarbeiten auswählen. Die Nennung eines Bestatters durch Ärzte, Krankenhäuser und Senioren- einrichtungen, welcher beauftragt werden müsse, ist wettbewerbs- widrig, denn die Angehörigen haben jederzeit das Recht, den Bestatter frei und unbeeinflusst wählen zu können. Möchten Sie bereits zu Lebzeiten bestimmen, wer der Bestatter Ihres Vertrauens ist, so gibt es die Möglichkeit, einen Bestattungsvorsorgevertrag erstellen zu lassen.
    Haben Sie Fragen? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!